Allgemeine Geschäftsbedingungen:

 

1.  Allgemeine Bedingungen

1.1 Wir liefern und leisten ausschließlich zu unseren nachstehenden Bedingungen, die auch für zukünftige Geschäftsverbindungen gelten.

1.2 Unsere Bedingungen haben Vorrang vor inhaltlich abweichenden Bedingungen des Geschäftspartners.

1.3 Mündliche Abreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.

1.4 Lieferungen erfolgen ausschließlich an gewerbliche Kunden nach Bestätigung, dass sie nicht gem. §13 BGB als Verbraucher auftreten.

2. Angebot

2.1 Unsere Angebote sind frei-bleibend bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns.

2.2 Angaben über Abmessungen, Materialien, Farben, Konstruktionen und sonstige Mustermerkmale sind ungefähre. Als vertragsgemäß gelten die uns am Tage der Lieferung von unseren Vorlieferanten angedienten Modelle und Muster mit den Änderungen, wie sie branchenüblich sind.

2.3 Preise und Termine für Dienstleistungen und Entwicklungen sind Richtwerte und nicht bindend.

3. Preise und Zahlungen

3.1 Die vereinbarten Preise gelten unter Zugrundlegung einer vereinbarten Lieferfrist  von 6 Wochen seit Vertragsabschluss. Bei längeren Lieferfristen gelten die am Tage der Lieferung von uns allgemein geforderten Preise als vereinbart.

3.2 Rechnungsbeträge sind fällig 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug, es sei denn, es wird auf der Rechnung ausdrücklich etwas anderes vermerkt.

3.3 Die angegebenen Preise sind Nettopreise zuzüglich der am Liefertage geltenden Mehrwertsteuer.

3.4 Andere als Barzahlung gilt erst als erfolgt mit dem Tage, an dem wir Kenntnis darüber erhalten, dass wir über den Betrag tatsächlich verfügen können. Wechselkosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für rechtzeitige Vorlegung von Schecks und Wechseln haften wir nicht.

3.5 Zahlungsverzug tritt ein bei Fälligkeit unserer Forderung, ohne das es einer schriftlichen Mahnung bedarf.

3.6 Wir erheben Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils gültigen Diskontsatzes.

3.7 Eine Zurückbehaltung des Rechnungsbetrages oder eine Aufrechnung gegen den Rechnungsbetrag wegen einer erfolgten Mängelrüge oder einer streitigen Gegenforderung gilt als ausgeschlossen.

3.8 Sofern der Käufer einen Rechnungsbetrag bei Fälligkeit nicht bezahlt oder mit der Abnahme der Ware in Verzug kommt oder von ihm zahlungshalber gegebene Schecks oder Wechsel nicht eingelöst werden oder uns nach Angebotsabgabe oder Vertragsabschluss sonstige Tatsachen bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit oder Zahlungswilligkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten oder 30% des Kaufpreises wegen Nichterfüllung oder sofortige Vorauszahlung des Kaufpreises sowie die sofortige Bezahlung aller offenen Rechnungen zu verlangen. Das gleiche gilt, wenn vorstehend benannte Tatsachen hinsichtlich eines Wechselbeteiligten bekannt werden.

3.9 Alle Preise gelten in Euro.

4. Gefahrenübergang

4.1 Der Gefahrenübergang findet dann statt, wenn wir schriftlich Lieferbereitschaft anzeigen. Eine Woche nach der Anzeige sind wir berechtigt, nicht abgeholte oder ausgelieferte Ware im Namen und auf Kosten des Käufers einzulagern.

5. Lieferzeit

5.1 Lieferdaten sind ungefähre. Lieferverzug setzt schriftliche Mahnung des Käufers voraus. Andere Rechte des Käufers als Rücktritt nach angemessener Friststellung, insbesondere also Ansprüche auf Ersatz eines Verzugsschadens sind ausgeschlossen.

6. Mängelrüge und Gewährleistung

6.1 Die Ware ist sofort nach Empfang zu untersuchen. Mängel sind binnen 7 Tagen schriftlich zu rügen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Versteckte Mängel sind unverzüglich zu rügen.

6.2 Mit Ausnahme von Zulieferteilen beträgt die Gewährleistung 6 Monate ab Lieferdatum. Für Zulieferteile leisten wir Gewähr in solchem Umfang, als unsere Zuliefertanten gewährleisten. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

6.3 Unabhängig von Ziff. 6.2 beschränken sich Mängelgewährleistungsansprüche auf Nachbesserung oder Nachlieferung innerhalb angemessener Frist. Reklamierte Teile sind auf unsere Aufforderung und auf Kosten des Käufers an uns zurückzusenden. Wir haften nicht auf Schadenersatz wegen etwaiger Mängel, auch nicht für Folge- oder mittelbare Schäden, und zwar gleich, ob die Schäden auf Mangel oder auf sonstigem Verschulden beruhen. Das gilt auch für den Fall erfolgloser oder mangelhafter Nachbesserung oder Nachlieferung, in welchem der Käufer ausschließlich zum Rücktritt vom Vertrag oder zu Kaufpreisminderung berechtigt ist.

6.4 Sofern dennoch Schadenersatzansprüche aus vertraglichen oder gesetzlichen Gründen geltend gemacht werden können, beschränkt sich unsere Haftung auf dasjenige, was unser Haftpflichtversicherer zu leisten hat. Der Höhe nach ist unsere Haftung begrenzt auf die Versicherungssumme, bis zu der wir versichert sind.

6.5 Unsere Mängel-Gewährspflichten ruhen, solange der Käufer mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber im Verzuge ist.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Das gilt auch, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum an der Vorbehalts-Ware als Sicherung für unsere Saldoforderung.

7.2 Be- und Verarbeitung von Vorbehalts-Ware erfolgt unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach §950BGB. Die neue Sache bleibt unser Eigentum zur Sicherung unserer Forderung gemäß 7.1.

7.3 Zugriffe dritter Personen auf Vorbehalts-Ware oder an uns abgetretene Forderungen durch Weiterverkauf sind uns unverzüglich anzuzeigen. Die Kosten für Interventionen zur Sicherung unserer Rechte trägt der Käufer.

7.4 Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Fälligkeit gemäß 3.2 die sofortige Herausgabe der Ware zu verlangen. Wir sind berechtigt, die Ware freihändig ohne vorherige Androhung durch Verkauf oder Versteigerung zu verwerten. Wir sind berechtigt, die Ware zur eigenen Verfügung zurückzunehmen und den Rechnungsbetrag abzüglich 30% pauschaliertem Schadenersatz gutzuschreiben.

7.5 Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um insgesamt mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe der Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

8. Reparaturen, Dienstleistungen, Software

8.1 Kostenvoranschläge für Reparaturen und Dienstleistungen sind zu vergüten.

8.2 Die Vergütung für Reparatur ist fällig Zug um Zug gegen Übergabe.

8.3 Soweit Programme, Zeichnungen oder Pläne zum Lieferumfang gehören, wird dem Käufer ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Kopie und Vervielfältigung sind nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erlaubt. Bei Verstoß gegen die Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.

9. Absatzbindung

9.1 Bei Bezug von Waren, für die Preisbindung und/oder Absatzbindung besteht, gelten außer unseren Geschäftsbedingungen die besonderen Bedingungen des Herstellers. Der Käufer ist verpflichtet, sich vom Inhalt dieser Bedingungen Kenntnis zu verschaffen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1 Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz der Firma.

10.2 Gerichtsstand ist Wipperfürth.

10.3 Es gilt deutsches Recht.

11. Vertragsänderungen

11.1 Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

12. Teilunwirksamkeit

12.1 Sofern einzelne Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sind, bleiben die übrigen gültig. Die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen entsprechen oder am nächsten kommen.

13. Nichtkaufleute

13.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Geschäfte mit Käufern, für die das Geschäft nicht zum Betriebe eines Gewerbes gehört mit folgenden Einschränkungen.

13.2 Ziff. 3.1 gilt nur, wenn zwischen Bestellung und Lieferung mehr als vier Monate liegen.

13.3 Ziff. 3.5 und 6.2 gelten nicht.

13.4 Ziff. 3.7 gilt nur bezüglich eines der Rückbehaltung des Kaufpreises für einen Kaufgegenstand, der mangelhaft ist.

13.5 Schadenersatzansprüche sind nach 5 u. 6.3 nicht ausgeschlossen, falls ein Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten unserer Firma verursacht wurde.

13.6 Die Kosten für Nachbesserung oder Nachlieferung trägt unsere Firma.

13.7 Ziff. 6.5 gilt nur solange, wie der Käufer mit einem in Bezug auf den Mangel unverhältnismäßig großen Anteil des Kaufpreises oder mit Zahlungsverpflichtungen aus anderen Kaufgeschäften in Verzug ist.

13.8 Ziff.. 10.2 gilt nur für das Mahnverfahren.

14. EXPORT

14.1 Die für den Export notwendigen Zustimmungserklärungen sind vom Käufer vor Verbringung der Ware vorzulegen.

 

APPARATEBAU LÜCK

Frank Lück, Wipperfürth, 2013



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